Schule im Bergmannsfeld

Das ABC unserer Schule

 

Beurlaubung

Wenn Sie Ihr Kind für einen Tag beurlauben möchten, können Sie die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer Ihres Kindes ansprechen. Beurlaubungen über mehrere Tage müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. In den Tagen vor und nach den Schulferien sind Beurlaubungen nicht gestattet.

 

Ersatzunterricht

Die Kinder, die nicht am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen, besuchen währenddessen einen Ersatzunterricht.

 

Gottesdienst

Neben dem Religionsunterricht besuchen die Schülerinnen und Schüler der 2., 3. und 4. Klassen an jedem zweiten Dienstag im Monat von 8 Uhr bis ca. 8:40 Uhr den Gottesdienst im Bodelschwingh - Haus.

Die Kinder anderer Religionsrichtungen und die Kinder ohne Bekenntnis nehmen währenddessen an einem Ersatzunterricht teil.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule und dienen der Vorbereitung oder der Übung. Im 1. und 2. Schuljahr sollten die Hausaufgaben nicht länger als 30 Minuten dauern. Im 3. und 4. Schuljahr sollten die Hausaufgaben nicht länger als 45 Minuten dauern. Diese Zeitangaben sind Richtwerte, weil sie von Konzentration und Anstregungsvermögens des Kindes abhängig sind.

 

Herkunftssprachlichen Unterricht

Für allle Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, bietet das Schulamt Essen herkunftssprachlichen Unterricht an. An unserer Schule findet er im Moment in den Sprachen Arabisch und Kurdisch statt. Anmeldungen können über die Klassenlehrer*in oder das Sekretariat erfolgen.

Unsere HSU-Lehrer Herr Hamdoush (Arabisch) und Herr Kaymaz (Kurdisch freuen sich schon auf euch.

Weitere Informationen finden Sie hier .

 

Krankheit

Im Krankheitsfall Ihres Kindes geben Sie bitte vor Unterrichtsbeginn telefonisch der Schule Bescheid (0201-534224/ Anrufbeantworter). Bitte reichen Sie zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung ein. Bei mehrtägigen Erkrankungen und in begründeten Einzelfällen kann die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. 

 

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft.

Aus ihrer Mitte werden die bzw. der Klassenpflegschaftsvorsitzende und ein/e Stellvertreter/in gewählt.

Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Dabei ist die Klassenpflegschaft an Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. Darüber hinaus informiert die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer über die Klassensituation.

Des Weiteren kann die Klassenpflegschaft bei der Organisation von Klassenausflügen helfen, Schulfahrten begleiten oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.

Eine Klassenpflegschaftssitzung wird inAbsprache der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Die Klassenpflegschaft kann auch alle Fachlehrerinnen und -lehrer in die Pflegschaftssitzung einladen.

 

Kopfläuse

Trotz ausreichender Hygiene kommen Kopfläuse bei Kindern immer wieder vor. Sollte Ihr Kind davon betroffen sein, setzen Sie bitte sofort die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer davon in Kenntnis und suchen einen Arzt auf.

 

OGS - Offene Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist unsere Schule eine "Offene Ganztagsschule". Einmal angemeldet kann Ihr Kind von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr neben des Unterrichts und des gemeinsamen Mittagessens die umfangreichen Angebote nutzen. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat.

 

Religionsunterricht

Zum Schuljahr 2018/2019 hat unsere Schule den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eingerichtet, das heißt evangelische und katholische Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Grundsätzlich ist jedes Kind  - nach Absprache mit der Religionslehrerin bzw. dem Religionslehrer - im Religionsunterricht herzlich willkommen. Eine Anmeldung durch die Eltern ist erforderlich.

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule. Sie wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten der Schüler für die Schulkonferenz und die Stellvertreter für die Fachkonferenzen.

 

Schwimmen

Im 3. Schuljahr haben alle Kinder Schwimmunterricht. Da das Schwimmbad Oststadt in Schulnähe liegt, werden die Kinder von einem Lehrer zum Schwimmunterricht begleitet. Nach Unterrichtsschluss gehen die Kinder selbstständig nach Hause bzw. zur Schule zurück (OGS). Bitte denken Sie im Herbst und im Winter an eine Mütze oder eine Kaputzenjacke für Ihr Kind.

 

Sportunterricht

Die Turnhalle unserer Schule befindet sich auf dem Schulgelände. Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind feste Sportschuhe mit hellen Sohlen und geeignete Sportbekleidung. Grundsätzlich ist die Teilnahme barfuß erlaubt, aber aufgrund der Warzen- und Fußpilzgefahr nicht empfehlenswert. Der Lehrer entscheidet im Einzelfall über die Teilnahme.

Sollte Ihr Sohn / Ihre Tochter aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen wir ein schriftliche Entschuldigung. In dieser Zeit bleibt das Kind in der Schule und geht nicht nach Hause.

 

Unterrichtszeiten

8:00 Uhr - 8:45 Uhr
8:45 Uhr - 9:30 Uhr

9:30 Uhr - 9:40 Uhr
9:40 Uhr - 10:00 Uhr

10:00 Uhr- 10:45 Uhr
10:45 Uhr - 11:30 Uhr

11:30 Uhr - 11:45 Uhr 

11:45 Uhr - 12:30 Uhr
12:35 Uhr - 13:20 Uhr

1. Stunde
2. stunde

Frühstückspause
Hofpause

3. Stunde
4. Stunde

Hofpause

5. Stunde
6. Stunde

 

Versicherungsschutz

Auf dem Schulweg, bei Ausflügen, Schulfahrten und während der Unterrichtszeiten sind die Schülerinnen und Schüler durch die Unfallkasse NRW unfallversichert. Ein Unfall auf dem Schulweg muss deshalb im Sekretariat gemeldet werden.

 

Zeugnisse

Unsere Zeugnisse sind "Ankreuzzeugnisse". Textbausteine beschreiben die schulische Entwicklung des Schülers, der Schülerin in den Bereichen Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten sowie in den einzelnen Fächern. Die Beurteilung erfolgt in 4 Stufen. Am Ende des zweiten Schuljahres gibt es die ersten Noten. Ab dem dritten Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Zeugnisse, jeweils zum Schulhalbjahr. Die Zeugnisse der vierten Klasse enthalten nur Zensuren. Zu den Zeugnissen kann bei Bedarf ein Lern- und Förderempfehlung gehören.

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum